
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Stornobedingungen
1. Allgemeines Verständnis
1.1. “Sexualität und Partnerschaft West” (SePa West) organisiert Weiterbildungsveranstaltungen für unterschiedliche Fachpersonen. Sollten Weiterbildungen in Kooperation mit anderen Trägern und Institutionen angeboten werden, so bleibt SePa West der Hauptveranstalter. Weitere Aufteilungen, Haftungen, Rechte und Pflichten werden intern mit den jeweiligen Kooperationspartner.innen vertraglich geregelt.
1.2. Die Angebote von SePa West verstehen sich als Weiter- und Fortbildungen. SePa West trägt keine Verantwortung und ist im Rechtsfall nicht klagbar, sollten (rechtliche) Voraussetzungen für die Ausführung bestimmte Tätigkeiten nicht vorhanden sein. Die Teilnehmer:innen tragen selbst für sich Sorge, im Rahmen der gegebenen Gesetzeslage zu agieren. SePa West bietet explizit keine Ausbildung für Psychotherapie oder psychologische Beratung an.
1.3. SePa West trägt keine Verantwortung für etwaige Behandlungs- und Prozessfehler, die durch Teilnehmer:innen der Weiterbildungen in ihren eigenen Praxen und Arbeitsstellen passieren. SePa West ist weiters nicht für die Inhalte der Weiterbildungen klagbar, sollten diese in der eigenen Arbeit zu Behandlungsfehlern führen, sollten diese nicht allumfassend vermittelt worden sein oder sollten sich, durch nachträglich wissenschaftliche Erkenntnisse, neue Ansätze und Standpunkte ergeben.
1.4. Das Team von SePa West ist in keiner Weise für die Inhalte von externen Expert:innen verantwortlich, welche während der Weiterbildungen vermittelt werden. Es wird im besten Wissen und Gewissen dafür Sorge getragen, dass alle Inhalte den aktuellen Forschungsständen entsprechen und ethisch vertretbar sind.
2. Grundsätzliche Teilnahmevoraussetzungen
2.1. Bei Weiterbildungen mit interdisziplinärem Charakter ist zusätzlich die Teilnahme für Mitglieder aus anderen Berufsgruppen möglich. Siehe dazu die jeweiligen Anmerkungen bei der Ausschreibung.
2.2. Bei bestimmten Weiterbildungen ist es notwendig, dass die Teilnehmer:innen Nachweise über Ihren Status in der Ausbildung oder die Eintragung in eine Expert:innen-Liste eigenverantwortlich vor Weiterbildungsbeginn im Zuge der Anmeldung erbringen.
2.3. Notwendige Unterlagen für die Anmeldung und Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen laut Ausschreibung müssen unaufgefordert, vor Weiterbildungsbeginn von den Teilnehmer:innen übermittelt werden. Später eingereichte Unterlagen, Bestätigungen und Nachweise (auch solche, die potentiell einen Einfluss auf die Kurskosten haben) müssen während dem Anmeldungsprozess unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Nachgereichte Dokumente können nicht berücksichtigt werden.
3. Anmeldungen zu Weiterbildungen
3.1. Anmeldungen müssen ausnahmslos online über die Homepage von SePa West oder per E-Mail an info@sepa-west.at erfolgen. Für jede Weiterbildung ist ein eigenes Anmeldeformular auszufüllen. Jede Anmeldung ist verbindlich und mit einer Bearbeitungsgebühr bzw. Stornokosten im Falle einer Stornierung verbunden. (siehe Punkt 6. Stornobedingungen)
3.2. Geschlossene Fortbildungsreihen können nur zusammenhängend belegt werden. Hier genügt ein Anmeldeformular.
3.3. Bei Überschreiten der maximalen Teilnehmer:innenzahl besteht die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Dies geschieht im Ermessen der Veranstalter:innen und bedarf keine (vorherige) Begründung.
4. Vergabe eines Weiterbildungsplatzes
4.1. Die Weiterbildungsplätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens bis zur maximalen Teilnehmer:innenzahl vergeben. Das Team von SePa West behält sich vor, eingehende Anmeldungen zu sichten und im Falle weitere Informationen von den Teilnehmer:innen einzufordern oder eine Teilnahme abzulehnen.
4.2. Die Anwesenheitspflicht zum Abschluss und Zertifizierung der Teilnahme an Weiterbildungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Ausnahmen sind aufgrund externer Akkreditierungen nicht möglich.
5. Zusagen und Absagen
5.1. Die Weiterbildungsplatzbewerber:innen werden per E-Mail oder telefonisch informiert, ob eine positive Platzreihung möglich war.
5.2. Nach einer Zusage durch SePa West, ist ein Ausbildungsvertrag von den Teilnehmer:innen zu unterschreiben und an die Veranstalter:innen zu retournieren.
5.3. Sollte eine Weiterbildung im Gesamten aufgrund externer Faktoren nicht durchgeführt werden, so verpflichtet sich SePa West um zeitnahe Rückmeldung an alle Teilnehmer:innen. Hierbei besteht kein Anspruch auf eine Ersatzveranstaltung oder einen Teilnahmeplatz in einem anderen Curriculum. Etwaige Zahlungen werden von SePa West umgehend auf das verwendete Zahlungsmittel gutgeschrieben.
5.4. Sollte es bei Veranstaltungen und Weiterbildungen zu Programmänderungen kommen, bemüht sich SePa West im Falle der Absage einzelner Programmpunkte um entsprechende Alternativen. Ansprüche der Besucher:innen wegen der Absage einzelner Programmpunkte bestehen nicht.
5.5. Die Haftung von SePa West bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen von Weiterbildungen und Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Teilnahme. Persönliche Arrangements, die die Teilnehmer:innen einschließlich für Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Weiterbildung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. SePa West haftet in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Teilnahme hinaus, insbesondere nicht für vergeblich getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziff. 6 entsprechend.
5.6. Sollte die Weiterbildung verschoben werden oder eine wesentliche Änderung tritt ein, kann eine Erstattung des Teilnahmepreises nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (und ggf. Rücksendung des Tickets) uns rechtzeitig zugegangen ist. Solche Erstattungsanfragen müssen SePa West spätestens binnen einer vom Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegenden Frist vor Beginn des Ersatztermins für die Weiterbildung bzw. der wesentlich geänderten Veranstaltung zugehen.
6. Rechnungen und Kosten für die Weiterbildung
6.1. Unsere Leistungen sind umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z. 19 UstG bzw. Kleinunternehmerregelung.
6.2. Rechnungen werden per E-Mail versandt. Diese enthalten alle Informationen über den Weiterbildungstitel, genauen Weiterbildungsort, Weiterbildungszeiten, Kosten und Zahlungsfristen. Die Informationen zum Kurs erhalten die Teilnehmer:innen vor Weiterbildungsbeginn per E-Mail zugesandt.
6.3. Die Kosten für die Weiterbildung sind reine Fortbildungskosten. Zusätzlich notwendige Kosten wie z.B. Fahrt, Unterkunft, Verpflegung etc. sind von den Teilnehmer:innen selbst zu organisieren und zu begleichen.
6.4. Zur Inanspruchnahme etwaiger Frühbucherboni und Gruppenrabatte ist es notwenig, selbstständig alle erforderlichen Informationen und Nachweise bei der Anmeldung anzuführen. Ein nachträgliches Gewähren etwaiger Preisnachlässe ist nicht möglich.
6.5. Überweisungen sind unter Angabe der Zahlungsreferenz gemäß Rechnung durchzuführen und haben innerhalb des angegebenen Zahlungszieles zu erfolgen.
6.6. Nichteingezahlte Weiterbildungsbeiträge werden nach der Zahlungsfrist eingemahnt. Sofern dem/der Teilnehmer:in ein Verschulden am Zahlungsverzug trifft, werden Mahn- und ggf. Inkassokosten verrechnet. Mahnspesen werden in Höhe von 10 € für die zweite Mahnung bzw. in Höhe von 20 € für die dritte Mahnung in Rechnung gestellt.
6.7. Zahlungsbestätigungen werden auf Wunsch (Anfrage per E-Mail) zugesandt.
7. Stornobedingungen
7.1. Die Stornierung einer Weiterbildung muss schriftlich erfolgen.
7.2. Für jede Stornierung, die nach Ablauf der 14-tägige Widerrufsfrist (siehe Punkt 7 Widerruf) lt. FAGG erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20€ eingehoben.
7.3. Bei Stornierung der Weiterbildung bis 2 Wochen vor Weiterbildungsbeginn werden 100 % der Kosten in Rechnung gestellt, bis 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn 70 % und bis 8 Wochen vor Weiterbildungsbeginn 30 %.
7.4. Es besteht kein Anspruch, versäumte Module nachzuholen. Das Nachholen versäumter Module ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Abweichungen dieser Klausel werden zuvor in der Weiterbildungsbeschreibung ausgeführt und ergänzen diesen Paragraphen.
7.5. Bei Nominierung einer Ersatzperson entfallen die in Punkt 6.3 genannten Stornogebühren. Die Nominierung einer Ersatzperson muss von Seiten des/der Teilnehmer:innen vor Fortbildungsbeginn mit dem Team von SePa West vereinbart werden und von SePa West genehmigt sein (z.B. durch Erfüllung aller Voraussetzungen). Der Tausch von Teilnehmer:innen ist erst mit der Anmeldung des/der neuen Teilnehmer:in gültig.
7.6. Das Versäumen der Zahlungsfrist ist nicht mit einer Abmeldung gleichzusetzen.
7.7. Bei geschlossenen Weiterbildungsreihen ist nach Absolvierung eines oder mehrerer Teile keine Stornierung mehr möglich. Hier wird der gesamte Weiterbildungsbetrag in Rechnung gestellt. Bei Versäumen eines Weiterbildungsteiles einer Weiterbildungsreihe durch Krankheit etc. besteht kein Anspruch auf einen Platz in der gleichen Weiterbildung zu einem späteren Zeitpunkt bzw. zur Aufnahme in den nächst höheren, aufbauenden Weiterbildungsteil. Hier behält sich SePa West das Recht vor, über individuelle Vorgangsweisen zu entscheiden.
8. Widerruf
8.1. Der Vertrag über die Weiterbildungsbuchung kann entsprechend FAGG binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, d.h. ab Bestätigung des Weiterbildungsplatzes durch SePa West. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss eine eindeutige Erklärung per E-Mail an SePa West (info@sepa-west.at) gesendet werden. Ein Muster-Widerrufsformular wird mit der Bestätigung des Fortbildungsplatzes per E-Mail zugesendet. Dieses Widerrufsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
8.2. Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat SePa West alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung ist dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, zu verwenden. Nach Ablauf der Stornierungsfrist werden die unter 6.3. aufgelisteten Beiträge automatisch einbehalten und nicht rücküberwiesen.
9. Bestätigung des Weiterbildungsbesuches
9.1. Am Ende jeder Weiterbildung erhalten die Teilnehmer:innen eine schriftliche Bestätigung des Weiterbildungsbesuchs.
9.2. Die Neuausstellung solcher Bestätigungen (Duplikate) ist gegen einen Unkostenbeitrag von 20,- Euro möglich.
10. Besondere Bestimmungen für Webinare
10.1. Die Weitergabe des Zugangslinks zu Webinaren an Dritte ist nicht gestattet. Der Zugangslink ist nur für die Person bestimmt, die den Link seitens SePa West direkt erhalten hat.
10.2. Weiters ist die Aufzeichnung von Webinaren, bzw. das Mitschneiden via Videoaufnahmen, aus urheberrechtlichen Gründen (§ 15 Urheberrechtsgesetz) strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung stehen dem Urheber (den Referent:innen und der Ausbildungsleitung von SePa West) Unterlassungsansprüche, Entgeltansprüche und gegebenenfalls Schadenersatz zu.
11. Umgang mit Unterlagen, sowie Bild- und Tonaufzeichnungen
11.1. Alle in der Weiterbildung bereitgestellten Unterlagen und Materialien, v.a. zur Verfügungen gestellte Präsentationen, sind Eigentum der jeweiligen Referent:innen und dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandeln kann von Seiten der Referent:innen und SePa West rechtlich Nachgegangen werden.
11.2. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Weiterbildung und Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei SePa West. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SePa West entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen.
11.3. SePa West behält sich das recht vor, Weiterbildungen und Veranstaltungen zu filmen, live zu streamen und zu fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anzufertigen. Dies kann jeweils die Teilnehmer:innen einschließen. Mit dem Betreten der Weiterbildung (auch in Form eines digitalen Raumes) willigen die Teilnehmer:innen unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihrer Bildnisse und Stimmen für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die SePa West, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Weiterbildung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet). Das bedeutet insbesondere, dass die Teilnehmer:innen SePa West und dessen dritten Vertragspartner:innen/Lizenznehmer:innen das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen der Teilnehmer:innen in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung der Teilnehmer:innen aufzuzeichnen und in Medien der Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Wird von dem vorstehendem Recht zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen Gebrauch gemacht, werden Sie durch entsprechende Hinweise und Aushänge vor Ort auf derartige Aufnahmen nochmals hingewiesen.
12. Änderung dieser AGB
SePa West behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen werden die Interessen der Teilnehmer:innen angemessen berücksichtigt. Wenn SePa West die AGB ändert, werden bereits angemeldete und aktive Teilnehmer:innen hierüber informiert. Für schon abgeschlossene Weiterbildungsverträge werden die geänderten AGB sechs (6) Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn, Sie widersprechen der Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung. Der Besuch einer Weiterbildung nach Ablauf des Zeitraums von sechs (6) Wochen ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Klauseln der AGB davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt ggf. eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.